Haftpflichtversicherung

Du läufst in Gedanken versunken über die Straße und verursachst einen Unfall. Dein Hund entdeckt beim morgendlichen Spaziergang eine Katze auf der anderen Straßenseite, läuft los und bringt einen Radfahrer zu Sturz. Auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Deinem Haus stürzt ein Passant und bricht sich das Bein. 

In derartigen und vielen anderen Fällen schützt Dich die Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist daher für Deine finanzielle Absicherung unumgänglich.

Diese Seite bietet eine kurze Übersicht über häufige Arten von Haftpflichtversicherungen.

Bauherrnhaftpflichtversicherung 
Der Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An-, Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und Baufirmen. Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden an Dritten (Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens.

Betriebshaftpflichtversicherung 
Der Betrieb haftet für sämtliche Gefahren, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen.

Berufshaftpflichtversicherung 
Die Berufshaftpflichtversicherung dient der Abdeckung von Schäden aus der beruflichen Tätigkeit. Es handelt sich dabei um eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden. Regelmäßig bestehen für einzelne Berufsgruppen verpflichtende Regeln für den Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung. Berufshaftpflichtversicherungen sind üblich für: Architekten, Ärzte, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.

D&O Versicherung
Die D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, Organhaftpflichtversicherung bzw. Managerhaftpflichtversicherung) deckt Schäden Dritter aus der Tätigkeit von Managern und Organen (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) von Unternehmen.

Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht schützt dich vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht ist. Das kann ein Unfall auf der nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür sein oder der Schaden an einem geparkten Auto, das von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wurde.

Kfz Haftpflichtversicherung
Näheres siehe dazu >Kfz Versicherung.

Haftpflichtversicherung für Land-_und Forstwirtschaft 
Der Landwirt haftet für sämtliche Gefahren, die durch die landwirtschaftliche Tätigkeit entstehen können (wie z.B. Tierhaltung, Forstschlägerung, Grundstücke, Ausbringung der Jauche, Milchlieferung, etc.). 

Privathaftpflichtversicherung 
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann und deckt nicht nur den Versicherungsnehmer sondern allenfalls die gesamte Familie.

Tierhalterhaftpflichtversicherung 
Als Halter von Tieren haftet man für Personen- und Sachschäden, die das Tier verursacht. Eine passende Tierhalterhaftpflicht, wie etwa für Hunde oder Pferde deckt solche Schäden. Für Katzen und Kleintiere ist eine diesbezügliche Haftpflicht nicht erforderlich sie sind in der Privathaftpflicht mitversichert. 

Versichert ist die Leistung des vom Geschädigten geforderten Schadenersatzes durch:

  • Vom Versicherungsnehmer verursachte Sachschäden
  • oder verursachte Personenschäden
  • sowie aus diesen resultierende Vermögensschäden.

Vermögensschäden die nicht aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren sind nur versichert sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

Dabei übernimmt die Haftpflichtversicherung die folgenden Schritte:

  • Sie übernimmt die Prüfung der Ansprüche des Geschädigten auf Rechtmäßigkeit
  • geht gegen eventuell unberechtigte Schadenersatzansprüche vor
  • stellt bei berechtigten Ansprüchen den Versicherungsnehmer von den Zahlungsansprüchen frei.

Sollte es zu einem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Ansprüche kommen, so übernimmt der Versicherer auch die notwendige Prozessführung und die damit verbundenen Kosten. Die Mitarbeiter der StyrianPLUS beraten Dich gerne umfangreich und kompetent.